ÖGK-Anmeldung Mitarbeiter

Anmeldung neuer Mitarbeiter bei der ÖGK

Wie ihr sicher wisst, sind neue Mitarbeiter:innen bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) VOR Arbeitsbeginn anzumelden.

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ist die größte soziale Krankenversicherung in Österreich. Die ÖGK ist am 01.01.2020 durch die Fusion der neun ehemaligen Gebietskrankenkassen (GKK) entstanden.

Die Anmeldung bei der ÖGK nehmen üblicherweise wir für euch elektronisch vor.
Was tun, wenn es schnell gehen muss und wir nicht geöffnet haben?

Beispiel:

Euer Mitarbeiter beginnt am Montag, 02.12. um 07:00 Uhr zu arbeiten.

Die Anmeldung bei der ÖGK muss daher bis spätestens Montag, 02.12. um 06.59 Uhr erfolgen – dabei zählt jede Minute!

Solltet ihr also einen Mitarbeiter am Wochenende, am Feiertag, frühmorgens oder spätabends neu (oder wieder) einstellen, so meldet diesen bitte telefonisch bei der 24-Stunden-Telefon-Hotline der ÖGK unter 05 0766 1460 als „Vor-Ort-Anmeldung“ an. Haltet dazu die Sozialversicherungs-Nummer eures neuen Mitarbeiters bereit!

Nach dieser telefonischen „Minimal-Anmeldung“ nehmen wir für euch die vollständige Anmeldung vor. Dazu sind 7 Tage Zeit – gebt uns daher rasch Bescheid!
Hier findet ihr die Detail-Informationen der ÖGK zur Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsbeginn.

Wenn die Anmeldung verspätet erfolgt, so können empfindliche Strafen und Zuschläge bis zu mehreren tausend Euro vorgeschrieben werden. Teilweise werden diese auch noch Jahre später bei einer sogenannten „GPLB-Prüfung“ durch die ÖGK oder das Finanzamt (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) verhängt!

P.S.: Für die Abmeldung eines Mitarbeiters sind theoretisch 7 Tage nach Beendigung Zeit – bitte teilt uns auch das Ende des Dienstverhältnis bereits im Vorhinein mit, da es sonst zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld für euren (ehemaligen) Mitarbeiter kommen kann!

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